Neues Anhörungsverfahren
Die vielen „guten" Argumente gegen die Vorrangfläche führten dazu, dass am 10.06.11 in der Sitzung der Planungsgemeinschaft über die Einleitung eines „neuerlichen Anhörungsverfahrens" entschieden wird. Es soll konzeptionelle Änderungen geben, auch eine zusätzliche Ausweisung sogenannter „Eignungsgebiete" von etwa 900 Hektar. Über die Nutzung dieser Eignungsgebiete könnten die Kommunen mit dem Instrument des Flächennutzungsplanes eigenständig entscheiden. Wo genau diese Gebiete liegen, liegt noch nicht fest. Wird diesem Vorschlag am 10. Juni zugestimmt gibt es wieder ein - dieses Mal - vierwöchiges Anhörungsverfahren mit anschließender Aufbereitung in den Ausschüssen. Ziel des Vorsitzenden der Planungsgemeinschaft und Landrat des Kreises Alzey-Worms, Ernst Walter Görsch, ist es, bis zum Jahresende einen genehmigungsfähigen Plan zu haben. Rechtskraft dieses Planes wäre frühestens im Frühjahr 2012 gegeben.
Wer´s glaubt ...
Was bedeutet dies für Köngernheim? Gemäß Görsch ist nicht mit umfangreichen Korrekturen zu rechnen. Womöglich könnten einige Vorranggebiete wegfallen.
Ob unsere Fläche darunter fällt steht noch nicht fest, auch nicht ob sie als „Eignungsgebiet" ausgewiesen wird. Hier wird weiter auf (Ferien-)Zeit gespielt. Die betroffenen Gemeinden sollten das neue Anhörungsverfahren rechtzeitig und sorgfältig nutzen. Anscheinend haben die zahlreichen Einwendungen Wirkung erzielt: Warum sonst wird auf einmal das Konstrukt „Eignungsgebiet" aus dem Zylinder gezaubert? Woher kommt dieser Begriff und wo steht die rechtliche Grundlage? Da bleiben noch viele Fragen offen, die auch VG-Bürgermeister Klaus Penzer bisher nicht beantwortet hat.
Meint Ihr
Uwe Schmelzeis
Am Schulzehnten 10A, 55278 Köngernheim, Germany