Die Wählerin/der Wähler kann:
1. Nur den Wahlvorschlag (Liste) kennzeichnen und diesen damit unverändert annehmen, indem er im Listenkopf in dem dazugehörigen Feld sein Kreuz macht; streicht er in der unter dem Listenkopf stehenden Kandidatenliste einen oder mehrere Bewerber, so wird diesem/diesen Kandidat/en keine Stimme zugeteilt.
2. Sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Stimmen (Gemeinderat Köngernheim 16 Stimmen) einer Liste zukommen lassen, diesen Wahlvorschlag aber in der Bewerberreihenfolge verändern, indem er bis zu drei Stimmen auf einzelne Bewerber konzentriert, das heißt kumulieren (häufeln).
3. Innerhalb seines Stimmenkontingents (Gemeinderat Köngernheim 16 Stimmen) auch Bewerber verschiedener Listen (Wahlvorschläge) bis zu dreimal ankreuzen, das heißt panaschieren (über verschiedene Listen verteilen).
ACHTUNG: Die Abgabe der Stimme wird ungültig,
- Wenn ein Wähler panaschiert und die ihm zur Verfügung stehenden Stimmenzahl (Gemeinderat Köngernheim 16 Stimmen) überschritten hat,
- wenn nicht erkennbar ist, welchen Kandidaten der Wähler seine Stimme zukommen lassen wollte; insbesondere wenn er mehrere Wahlvorschläge angekreuzt, also Kreuze in mehreren Listenköpfen gemacht hat, und keine Einzelstimmen vergeben hat.
Amt des Ortsbürgermeisters
Der/die Bürgermeister/in wird in Rheinland-Pfalz in allen Verwaltungsstufen in direkter Wahl gewählt. Das heißt, die Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat haben keinen Einfluss auf die Besetzung des Ortsbürgermeisteramtes. Für die Wahl des/der Bürgermeisters/in gibt es einen separaten Wahlzettel.
Bitte gehen Sie wählen.
Nutzen Sie Ihr Mitspracherecht und die Möglichkeit, Einfluss auf die Zusammensetzung der Räte zu nehmen.
Quelle: Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz, Bad Ems, 2008
Am Schulzehnten 10A, 55278 Köngernheim, Germany