Eignungsgebiet zwischen Köngernheim und Dexheim nördlich der B 420
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie der lokalen Presse (AZ vom 08.07.11 auf S. 6) zu entnehmen war, soll die bisher geplante „Vorrangfläche" im o.a. Gebiet nun in ein „Eignungsgebiet" umgewandelt werden.
Um im demokratischen Prozess der Information der FWG Mitglieder in Versammlungen sowie auf unserer Internetseite und die Ratsmitglieder der Fraktion in der Arbeit im Gemeinderat bzgl. einer weiteren Stellungnahme zum 31.08.11 ausreichend informieren/teilhaben lassen zu können, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen.
1. Woher kommt der Begriff„Eignungsgebiet", aus welcher Quelle (Gesetz, Weisung, Erlass) stammt er?
2. Welcher rechtliche Stellenwert verbindet sich, abhängig von der Quelle, mit diesem Begriff, welche Regelungen, Verpflichtungen, Folgerungen ergeben sich?
3. Warum wurde der Begriff erst jetzt eingeführt und nicht schon in den zahlreichen Informationsveranstaltungen beim ersten Anhörungsverfahren erläutert?
4. Existieren zusätzlich zu „Vorrangfläche" und„Eignungsgebiet" noch andere ähnliche Fachbegriffe und welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
5. Lässt sich ein „Eignungsgebiet" wieder in eine „Vorrangfläche" umwandeln, wenn ja, wie, durch welches Gremium, in welchem Zeitraum?
6. Wenn die „Kommunen" über die Nutzung von „Eignungsgebieten" im Wege der Bauleitplanung selbst entscheiden können, inwieweit hat die Ortsgemeinde/der Ortsgemeinderat dabei einen Einfluss oder entscheidet letztendlich die Verbandsgemeinde?
7. Was bedeutet die Einrichtung eines „Eignungsgebietes" in Bezug auf die in diesem Gebiet bereits vorhandenen fünf Windräder (3 auf Selzer, 2 auf Köngernheimer Gemarkung). Bleiben diese erhalten, können sie repowert oder müssen sie nach Ende ihrer Laufzeit abgebaut werden und wer entscheidet dies: Ortsgemeinde, VG, Landkreis, SGD Süd, Land?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.
Mittlerweile (am 22.08.11) ging die Antwort einer leitenden Mitarbeiterin der PG ein. Dieses bürgerfreundliche und verständliche Produkt deutscher Behördenkultur möchte ich dem Leser nicht vorenthalten:
Zu 1. ROG 2009
Zu 2. Lesen Sie dies bitte im ROG bzw. im Kommentar oder auf der Internetseite der PG nach
Zu 3. Grundlage ist die Rechtsberatung während des ersten Anhörungsverfahrens
Zu 4. Siehe ROG
Zu 5. theoretisch ja, eigentlich nein, da es Gründe hat warum das Eignungsgebiet und nicht das höherwertige Vorranggebiet Verwendung findet.
Zu6. das war nun wirklich mehrfach Gegenstand der ersten Anhörung. Bauleitplanung sichert die Eingriffsmöglichkeiten.
7. Was bedeutet die Einrichtung eines "Eignungsgebietes" in Bezug auf die in diesem Gebiet bereits vorhandenen fünf Windräder (3 auf Selzer, 2 auf Köngernheimer Gemarkung).
Bleiben diese erhalten, können sie repowert -
ja
oder müssen sie nach Ende ihrer Laufzeit abgebaut werden -
nein
und wer entscheidet dies: Ortsgemeinde, VG, Landkreis, SGD Süd, Land? -
ist, sofern erfolgt, über die Genehmigung des Regionalplans erfolgt.
Die Antworten sind fett und kursiv. ROG bedeutet Raumordnungsgesetz. Was das jetzt im Einzelnen für unsere Gemeinde genau bedeutet, darüber werden wir Sie noch informieren.
Am Schulzehnten 10A, 55278 Köngernheim, Germany