Das von Ortschefin Jutta Hoff (KLK) in der Ratssitzung zitierte Schreiben des Fachbereichsleiters Finanzen der Verbandsgemeinde sage etwas anderes aus: Im Falle einer geplanten Sanierungsmaßnahme werde darin darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme schon eine umfangreiche „Generalsanierung" sein müsse, um den Förderkriterien des Investitionsstocks zu entsprechen.
Bei einer geschätzen Sanierungssumme von 100 000 Euro seien diese Kriterien sicher erfüllt, so die FWG. Alle Ratsmitglieder verfügten über die Mail von der Finanzabteilung der VG hinsichtlich der Förderung von Sanierungsmaßnahmen auch aus dem Investitionsstock.
Des Weiteren sei auch bei einem Neubau die Förderung aus dem Investitionsstock nicht zwingend und könnte vom zuständigen Ministerium zugunsten der Anträge anderer Gemeinden abgelehnt werden. „Daher sollte die Möglichkeit einer umfassenden Sanierung, die die Nutzungsdauer des Gebäudes deutlich verlängert, nicht von vornherein ausgeschlossen werden", so Schmelzeis.
Sollte einer Förderung zugestimmt werden, müsse die verschuldete und den Regeln des kommunalen Entschuldungsfonds unterliegende Gemeinde ihren Anteil von 40 Prozent ohnehin per Kredit selbst finanzieren. „Dies binde knappe Ressourcen auf Jahrzehnte und würde die Finanzierung anderer Projekte verhindern", sagt der Fraktionssprecher.
Ortsbürgermeisterin Hoff weist derweil explizit darauf hin, dass die im Text genannten Finanzierungskosten die jährliche Belastung und nicht die monatliche seien.
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