Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gilt für Köngernheimer und Nicht- Köngernheimer zu allen Themenbereichen. Ab der 53. Ausgabe des „Kingerumer" scheint das aber nicht mehr uneingeschränkt für alle Kingemer Ratsmitglieder zu gelten: Wer als gewähltes Ratsmitglied anderen gewählten Ratsmitgliedern der Opposition „undemokratische Verhaltensweise" unterstellt, nur weil sie nicht seiner Meinung sind, was besagt dies über dessen Verständnis von Demokratie? Bernhard Hammer war in seiner Wortwahl nie zimperlich, was er mit der satten, absoluten Ratsmehrheit der KLK im Rücken sicher nicht für nötig hält. Für Hammer ist undemokratisch, dass die FWG Opposition in Hinblick auf den Neubau der Trauerhalle „jegliche Zusammenarbeit bei der Umsetzung des Projekts verweigert" und den Neubau „schlecht redet". Dafür wird „man als Ratsmitglied" seines Erachtens nicht gewählt. Dass viele Bürgerinnen und Bürger sich über steigende Kosten der Halle und zunehmende Verschuldung der Gemeinde Gedanken machen, spielt für einen derart klugen Kopf keine Rolle. Auch und gerade dafür sind die Ratsmitglieder der FWG gewählt worden.
Ergänzung:
Die KLK versucht jetzt ihre alleinige Verantwortung für den teuren Neubau der Friedhofshalle abzuwälzen und dem gesamten Gemeinderat zu übertragen. Sie handelt bei unangenehmen Beschlüssen im Rat wie Neuverschuldung und Erhöhung der Friedhofsgebühren nach dem üblichen Motto, „Die Anderen sind Schuld".
Claus Bösel, 1. Vorsitzender







